HappyFit Fitnessstudio – Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich

AGB ÖSTERREICH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Happy-Fit Fitness GmbH
(in Folge Happy Fit Premium genannt)

Stand vom 19.02.2024

1.)     Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss ist frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

Der Vertrag beginnt mit dem im Anmeldeformular festgesetzten Datum.

Es obliegt der Kundin/dem Kunden zu beurteilen, ob sie/er in geeigneter psychischer und physischer Verfassung ist, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche/gesundheitliche Schäden/Beeinträchtigungen durchführen zu können. Eine Überprüfung durch Happy-Fit Premium findet nicht statt.

2.)     Mindestlaufzeit, Kündigungsmöglichkeit

a.) Tarif Happy FIX:   Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von der Kundin/vom Kunden als auch von Happy-Fit Premium unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss eigenhändig von der Kundin/vom Kunden unterschrieben werden.

b.) Tarif Happy FLEX (gültig für Verträge ab 08.01.2024): Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von der Kundin/vom Kunden als auch von Happy-Fit Premium unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss eigenhändig von der Kundin/vom Kunden unterschrieben werden.

3.)     Kündigungsverzicht

Die Kundin/Der Kunde hat bei Vertragsabschluss einen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Dauer abgegeben. Die Dauer ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Die Höhe des Entgelts, das die Kundin/der Kunde wöchentlich zu bezahlen hat, richtet sich nach der Dauer des Kündigungsverzichtes. Je länger der Zeitraum des Kündigungsverzichtes ist, desto höher ist der Preisnachlass beim wöchentlichen Entgelt.

Die Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages nach Punkt 5. und 6. dieser AGB bleiben vom Kündigungsverzicht unberührt.

4.)     Vorzeitige Aufkündigung trotz Kündigungsverzicht (ausgenommen Flex Abo)

Trotz Abgabe des Kündigungsverzichtes von 52 Wochen ist die Kundin/der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Happy-Fit Premium ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Aufkündigung zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die erstmalige Beendigung kann frühestens nach Vertragsstart wirksam werden. Für diesen Fall der Beendigung ist Happy-Fit Premium berechtigt, die bei Vertragsabschluss gewährten Preisvorteile der Kundin/dem Kunden anzulasten.

Spricht die Kundin/der Kunde diese Kündigung für einen Zeitpunkt, der zwischen der 1. und 52. Vertragswoche liegt, aus, so ist sie/er verpflichtet, die Preisdifferenz bzw. den Preisvorteil zurückzubezahlen, der sich aus dem für sie/ihn vereinbarten Entgelt zum Entgelt beim Tarif Happy FLEX ergibt.

Beispiel: Die Kundin/Der Kunde kündigt zur 42. Woche, hat aber einen Kündigungsverzicht für 52 Wochen abgegeben: Die Differenz zwischen dem wöchentlichen Entgelt im Falle eines Kündigungsverzichtes für 52 Wochen und Happy Flex beträgt € 3,00/Woche. Die Kundin/Der Kunde hat in den 42 Wochen, in denen der Vertrag gelaufen ist, nur das ermäßigte Entgelt bezahlt. Sie/Er muss für jede Woche, in der der Vertrag aufrecht war, die Differenz nachbezahlen. Sie/Er hat daher den Betrag von € 3,00 x 42, also insgesamt € 126,00 zu bezahlen und die Kündigungsfrist von 4 Wochen mit dem Entgelt für den Tarif Happy FLEX.

5.)     Außerordentliche Auflösung

Sowohl für Happy-Fit Premium als auch für die Kundin/den Kunden ist eine sofortige Auflösung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unabhängig vom abgegebenen Kündigungsverzicht jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar für den Auflösenden macht. Eine Berechtigung für Happy-Fit Premium zur Anlastung der Preisvorteile gemäß Punkt 4. dieser AGB besteht in diesem Fall nicht.

6.)     Kündigung bei Umzug

Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung (Punkt 2. dieser AGB), der vorzeitigen Aufkündigung trotz Kündigungsverzicht (Punkt 4. dieser AGB) und zur außerordentlichen Auflösung (Punkt 5. dieser AGB) ist die Kundin/der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist aufzukündigen, wenn sie/er ihren/seinen bei Vertragsabschluss bestehenden Hauptwohnsitz verlegt und innerhalb eines Umkreises von 30 km um den neuen Hauptwohnsitz kein Happy-Fit Premium Studio gelegen ist.

7.)     Unterbrechung

Im Falle einer Schwangerschaft, einer Verletzung oder einer Krankheit, die das Benützen des Fitnessstudios durchgehend länger als 6 Wochen unmöglich macht, ist die Kundin/der Kunde berechtigt, den Vertrag beitragsfrei auszusetzen. Dies bedeutet, dass für diesen Zeitraum keine Entgelte zu bezahlen sind. Der Zeitraum der Unterbrechung ist jedoch auch nicht für die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes heranzuziehen. Nach Wegfall der Unterbrechung läuft der Vertrag sowie die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes sowie Kündigungsfrist weiter. Bei einer Schwangerschaft wird die Dauer des Mutterschutzes als Unterbrechungszeitraum festgelegt.

Die Kundin/Der Kunde hat Happy-Fit Premium über die Gründe für die Unterbrechung sowie deren Wegfall zu informieren (mittels Mutter-Kind-Pass, fachärztlicher Bestätigung, … etc.).

Das Recht zur außerordentlichen Auflösung des Vertrages bleibt vom Recht zur Unterbrechung unberührt.

8.)     Entgelte

Das wöchentliche Entgelt wird zum vereinbarten Fälligkeitstermin vom Konto der Kundin/des Kunden eingezogen. Eine Nichtnutzung der Dienste von Happy-Fit Premium ohne Unterbrechungs- oder Beendigungsgrund durch die Kundin/den Kunden befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Das wöchentliche Entgelt wird alle 14 Tage, jeweils im Vorhinein ab Vertragsstart, vom Konto der Kundin/des Kunden abgebucht. Das bis zur ersten Abbuchung fällig werdende Wochenentgelt ist von der Kundin/dem Kunden bereits bei Vertragsabschluss zu bezahlen.

Happy-Fit Premium ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, Registernummer: HRB 135570, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen.

Gerät die Kundin/der Kunde mit zwei Wochenentgelten schuldhaft in Zahlungsverzug bzw. schlägt eine Abbuchung fehl, wird in diesem Fall die Kundin/der Kunde unter Setzung einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zur Zahlung der aushaftenden Wochenentgelte aufgefordert. Werden die eingemahnten Beträge nicht fristgerecht bezahlt, kann die Kundin/der Kunde von der Benutzung des Fitnessstudios und der Trainingseinrichtungen während des Zeitraums des verschuldeten Zahlungsverzuges von Happy-Fit Premium ausgeschlossen werden. Happy-Fit Premium ist in diesem Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges auch berechtigt, den Vertrag aufzulösen und ist die Kundin/der Kunde dann verpflichtet, jene Entgelte zu bezahlen, die bis zum Ablauf des vereinbarten Kündigungsverzichtes bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären.

Happy-Fit Premium ist für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzugs der Kundin/des Kunden berechtigt, die daraus resultierenden Schäden und die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu fordern.

9.)     Wertsicherung

Die in Punkt 8. angeführten Entgelte werden nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den 01.01. des Jahres des Vertragsabschlusses aktuellste geltende Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt einmal jährlich, jeweils sobald der für Jänner eines Jahres geltende Index bekannt gegeben wird. Sollte Happy Fit Premium sich auf diese Wertanpassung berufen, so hat sie die Kundin/den Kunden schriftlich darüber zu informieren. Wertanpassungen, die zu einer Minderung des Entgeltes führen, treten automatisch ein.

Die erste Indexanpassung bzw. Erhöhung des Entgeltes kann erst nach Ablauf eines vollen Jahres von Happy Fit Premium begehrt werden.

10.)   Transponder

Bei Abschluss seines Vertrags bekommt die Kundin/der Kunde einen Transponder, der sie/ihn für den Zugang zum Studio berechtigt. Mittels dieses Transponders muss die Kundin/der Kunde an der Rezeption einchecken und ist beim Verlassen des Studios verpflichtet, wieder selbstständig auszuchecken. Die Weitergabe des Transponders an dritte Personen ist untersagt. Happy-Fit Premium ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, ob der Transponder von der berechtigten Person benutzt wird.

Für den Fall des Verlustes dieses Transponders ist für einen neuen Transponder ein Entgelt in Höhe von € 10,00 fällig.

11.)   Mitnahme fremder Personen

Die Mitnahme fremder Personen, die nicht Kunden bei Happy-Fit Premium sind, ist nicht zulässig.

Für den Fall, dass von einem Kunden ohne Zustimmung von Happy-Fit Premium fremde Personen, die nicht Kunden bei Happy-Fit Premium sind, mitgenommen und/oder diesen der Zugang zu den Räumlichkeiten von Happy-Fit Premium (z.B. durch Weitergabe des Transponders) ermöglicht werden, ist vom Kunden eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 75,00 zu leisten. Happy-Fit Premium ist zudem berechtigt, den Vertrag mit diesem Kunden mit sofortiger Wirkung außerordentlich ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufzulösen. Ansprüche von Happy-Fit Premium gegenüber der fremden Person bleiben davon unberührt.

12.)   Änderung der angegebenen Daten

Während laufenden Vertrages ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, Happy-Fit Premium über Änderungen des Namens, der Adresse, der Emailadresse bzw. Telefonnummer, soweit diese bei der Anmeldung angegeben wurden, sowie der Bank- und Kreditkartenverbindung zu informieren.

Für den Fall, dass eine Adressänderung nicht bekanntgegeben wird, trägt die Kundin/der Kunde das damit verbundene Risiko. Erklärungen können daher, solange eine neue Adresse nicht bekanntgegeben wird, an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gültig zugestellt werden.

13.)   Hausordnung

Die Kundin/Der Kunde akzeptiert die in der Rezeption ausgehängte Hausordnung als Verhaltenskodex.

ONLINE Vertragsabschluss

14.)  Vertragsabschluss

Beim Online-Vertragsschluss über die Website von Happy-Fit Premium stellt die Kundin/der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Fitness-Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch die Bestätigung per E-Mail. Happy-Fit Premium speichert den Vertragstext intern ab und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich der akzeptierten AGB in der Bestätigung per E-Mail zu. Happy-Fit Premium kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.

15.) Widerrufsrecht (gültig bei Online Vertragsabschluss)

Für die Kundin/den Kunden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. Es besagt, dass die Kundin/der Kunde das Recht hat, die Mitgliedschaft binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin/der Kunde Happy-Fit Premium (Im Stadtgut Zone D2 oder info@happyfit.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Kundin/der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Widerrufsfolgen

Wenn die Kundin/der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Happy-Fit Premium der Kundin/dem Kunden alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen (abzüglich der bereits konsumierten Produkte/Leistungen) spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Happy-Fit Premium eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die Kundin/der Kunde nicht mehr trainieren. Für diese Rückzahlung verwendet Happy-Fit Premium dasselbe Zahlungsmittel, das die Kundin/der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit der Kundin/dem Kunden wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden der Kundin/dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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